| 1. Die Buchung
ist für beide Seiten verbindlich, wenn der
Mietbetrag innerhalb des dem Mieter zugestandenen
Reservierungszeitraumes beim Vermieter eingegangen ist. |
| 2. Die Mindestmietdauer
beträgt 7 Nächte |
| 3. Das Mietverhältnis
beginnt am Anreisetag
frühestens um 16:00 Uhr
und endet am Abreisetag
spätestens um 11:00
Uhr. Andere Übergabetermine können vereinbart werden. |
| 4.
Die aufgeführte Personenzahl
darf nicht überschritten werden, sofern nichts anderes vom
Vermieter schriftlich bestätigt wurde. |
| 5.
Zusatzleistungen wie Bettwäsche o.ä.
sind nicht
im Preis enthalten und werden bei Buchung nach Vereinbarung
gesondert berechnet. |
| 6. Kurabgabe |
| Als Kurabgabe ist seit 2004 die Ostseecard
aktuell, sie bietet gegenüber früheren Kurtaxabgaben einen
erweiterten Leistungsumfang und gilt in 18 Ostseebädern von Glücksburg
bis Travemünde. Die Kurabgabe wird mit dem Mietbetrag an den
Vermieter gezahlt. Die Ostseecard wird dem Mieter dann bei Ankunft
ausgehändigt. Im Falle einer
Stornierung wird der Betrag für die Kurabgabe vollständig
zurückgezahlt. Die Kurabgabe ist durch den Vermieter vom Mieter
einzuziehen und an die Kurverwaltung weiterzuleiten.. |
| 7.
lm Fall einer Stornierung
ist der Mietausfallschaden des Vermieters in Höhe von 90% des
Mietpreises zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass das
Appartement während der gemieteten Zeit nicht oder nur teilweise
bzw. zu schlechteren Konditionen anderweitig vermietet werden
kann. |
| Der Mieter hat die Möglichkeit, einen
Ersatzmieter unter der Voraussetzung zu benennen, dass die
Buchungszeit und der Preis nicht verändert werden. Sollte das
Appartement zu den vereinbarten Konditionen vom Vermieter
anderweitig vermietet werden können, wird der gesamte Betrag zurückerstattet. |
| Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. |
| 8. Der Mieter hat das
Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum
Mietobjekt gehört, verantwortlich. Er hat die im Eingang des
Objektes aushängende Hausordnung einzuhalten. |
| 9. Der Mieter ist
verpflichtet, alle Schäden,
die in der Zeit entstehen, in der er das Objekt bewohnt, dem
Vermieter zu melden und die durch ihn verursachten Schäden dem
Eigentümer zu ersetzen. |
| 10. Die Unterbringung
von Haustieren ist im Interesse nachfolgender Gäste nicht erwünscht
und deshalb nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und
Bestätigung gestattet. |
11.
Das Appartement ist ein Nichtraucherappartement !
Die Gäste werden
gebeten, dies mit Rücksichtnahme auf nachfolgende Mieter zu
beachten und eventuelles Rauchen nur auf dem Balkon vorzunehmen.
Kosten für Massnahmen, die zur Beseitigung von Nikotingeruch
erforderlich werden sollten, müssen dem Mieter angelastet werden. |
| 12.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eutin.
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| 13. Sollte eine dieser
Bedingungen unwirksam sein, werden davon die übrigen
Mietbedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. |
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| 23701
Eutin, 01.01.2010 |
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