Bedingungen    

                                 Zurück       

  Home Impressum Inhaltsverzeichnis  

 

Nach oben 

           

 

 

Buchungs- und Mietbedingungen
Appartement 10 - Am Hang 15 - 23683 Scharbeutz 

 


1. Die Buchung ist für beide Seiten verbindlich, wenn der  Mietbetrag innerhalb des dem Mieter zugestandenen Reservierungszeitraumes beim Vermieter eingegangen ist.
2. Die Mindestmietdauer beträgt  7 Nächte
3. Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr. Andere Übergabetermine können vereinbart werden.
4. Die aufgeführte Personenzahl darf nicht überschritten werden, sofern nichts anderes vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde.
5. Zusatzleistungen wie Bettwäsche o.ä. sind nicht im Preis enthalten und werden bei Buchung nach Vereinbarung gesondert berechnet.  
6. Kurabgabe 
Als Kurabgabe ist seit 2004 die Ostseecard aktuell, sie bietet gegenüber früheren Kurtaxabgaben einen erweiterten Leistungsumfang und gilt in 18 Ostseebädern von Glücksburg bis Travemünde. Die Kurabgabe wird mit dem Mietbetrag an den Vermieter gezahlt. Die Ostseecard wird dem Mieter dann bei Ankunft ausgehändigt. Im Falle einer  Stornierung wird der Betrag für die Kurabgabe vollständig zurückgezahlt. Die Kurabgabe ist durch den Vermieter vom Mieter einzuziehen und an die Kurverwaltung weiterzuleiten..
7. lm Fall einer Stornierung ist der Mietausfallschaden des Vermieters in Höhe von 90% des Mietpreises zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass das Appartement während der gemieteten Zeit nicht oder nur teilweise bzw. zu schlechteren Konditionen anderweitig vermietet werden kann. 
Der Mieter hat die Möglichkeit, einen Ersatzmieter unter der Voraussetzung zu benennen, dass die Buchungszeit und der Preis nicht verändert werden. Sollte das Appartement zu den vereinbarten Konditionen vom Vermieter anderweitig vermietet werden können, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Er hat die im Eingang des Objektes aushängende Hausordnung einzuhalten.
9. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Objekt bewohnt, dem Vermieter zu melden und die durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer zu ersetzen.
10. Die Unterbringung von Haustieren ist im Interesse nachfolgender Gäste nicht erwünscht und deshalb nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Bestätigung gestattet.
11. Das Appartement ist ein Nichtraucherappartement !  
Die Gäste werden gebeten, dies mit Rücksichtnahme auf nachfolgende Mieter zu beachten und eventuelles Rauchen nur auf dem Balkon vorzunehmen. Kosten für Massnahmen, die zur Beseitigung von Nikotingeruch erforderlich werden sollten, müssen dem Mieter angelastet werden.
12. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eutin.   
13. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, werden davon die übrigen Mietbedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. 
23701 Eutin, 01.01.2010

 

 

  PDF -Datei zum Ausduck

 

 


Optimale Einstellungen :  internet-explorer -  Farbe 64k, Auflösung 1024/768, Fonts : klein - Vollbild -
Copyright © 2001   Ulrich Kronke - Eutin  -  Stand: 22. April 2011 -